Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte kürzlich über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung richtete.
Bei einem Fußballspiel hatte ein „Fan“ ein Transparent hochgehalten, auf dem „ACAB“ geschrieben stand. Diese Abkürzung soll für „All Cops Are Bastards“ stehen, wodurch sich einige der im Stadion anwesenden Polizisten beleidigt fühlten.
Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das BVerfG hatte hier eine Abwägung zwischen einer möglichen Beleidigung und dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zu treffen. Es begründete die Entscheidung damit, dass eine allgemein gegen Angehörige einer Gruppe gerichtete Äußerung vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
Die Prüfung im Einzelfall ist also geboten, weil bei der Verteidigung gegebenenfalls auch das Grundgesetz helfen kann.