Mietrecht

Kompetente Beratung und Vertretung für Vermieter, Mieter und Eigentümer.

Die Räumungsklage ist ein rechtliches Mittel, das Vermietern zur Verfügung steht, wenn ein Mietverhältnis beendet wurde und die Mietsache nicht freiwillig zurückgegeben wird – etwa bei Mietrückständen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

Für Mieter bedeutet eine solche Klage oft eine existenzielle Belastung. Umso wichtiger ist eine fundierte rechtliche Beratung auf beiden Seiten:

Wir unterstützen Vermieter bei der rechtssicheren Durchsetzung ihrer Ansprüche ebenso wie Mieter bei der Prüfung der Kündigung und der Verteidigung gegen unberechtigte Räumungsverlangen. Ziel ist stets eine faire und tragfähige Lösung im Rahmen des Mietrechts.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden – ob durch den Mieter oder den Vermieter.

Während Mieter in der Regel mit Einhaltung der Frist kündigen können, müssen Vermieter berechtigte Gründe wie Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen nachweisen. Häufig kommt es dabei zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten.

Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Kündigung, unterstützen bei der Formulierung und Fristwahrung – und vertreten Mieter ebenso bei der Prüfung und gegebenenfalls beim Widerspruch gegen unrechtmäßige Kündigungen.

Mieterhöhungen müssen klaren gesetzlichen Vorgaben entsprechen – sei es bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, nach Modernisierungsmaßnahmen oder im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen.

Vermieter stehen vor der Herausforderung, formelle und inhaltliche Anforderungen korrekt umzusetzen. Mieter haben das Recht, die Erhöhung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der rechtssicheren Durchsetzung als auch bei der rechtlichen Überprüfung von Mieterhöhungen – kompetent, lösungsorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Treten während des Mietverhältnisses Mängel an der Wohnung auf – etwa Schimmel, Heizungsausfall oder Baulärm – kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde und die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist. Für Mieter ist wichtig zu wissen, wann und in welcher Höhe eine Minderung zulässig ist. Vermieter wiederum sollten unberechtigte Kürzungen nicht hinnehmen.

Wir beraten beide Seiten fundiert zu ihren Rechten und Pflichten – und helfen dabei, Streitigkeiten rechtssicher und möglichst einvernehmlich zu klären

Betriebskostenabrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Mietverhältnisses und sorgt regelmäßig für rechtlichen Klärungsbedarf.

Vermieter sind verpflichtet, jährlich über die entstandenen Nebenkosten abzurechnen – korrekt, transparent und fristgerecht. Mieter wiederum haben das Recht auf eine nachvollziehbare Abrechnung und können unzulässige oder fehlerhafte Positionen beanstanden.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und vertreten Ihre Interessen kompetent – außergerichtlich wie gerichtlich.

Das Nachbarrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke. Es umfasst unter anderem Themen wie Grenzbepflanzungen, Überhang von Ästen, Einhaltung von Abstandsflächen, Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie das Wegerecht. Ziel ist es, ein gutes nachbarschaftliches Miteinander zu fördern und Konflikte auf rechtlicher Ebene fair zu lösen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung oder Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und tragfähige Lösungen zu finden.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt die rechtlichen Beziehungen der Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu zählen u. a. Fragen zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, zu Eigentümerversammlungen, Beschlussfassungen, Hausgeldabrechnungen und baulichen Veränderungen.

Gerade in WEG-Gemeinschaften kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten – wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Beiräte und Verwaltungen bei der Klärung rechtlicher Fragen und der Durchsetzung ihrer Interessen. Kompetent, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung.

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht zählt zu den konfliktträchtigsten Bereichen des Zivilrechts – und betrifft Mieter, Vermieter und Eigentümer gleichermaßen. Ob es um Mietverhältnisse, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen, Räumungsklagen oder Mietminderungen geht – oder um Fragen im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen, der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Beschlussfassungen oder baulichen Veränderungen: Die rechtlichen Anforderungen sind komplex, die Interessen oft unterschiedlich.

Wir bieten Ihnen eine fundierte und praxisnahe Beratung im Miet- und WEG-Recht – individuell auf Ihre Rolle und Ihre Anliegen abgestimmt. Ziel ist stets eine rechtssichere Lösung und möglichst konfliktvermeidende Vorgehensweise. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – engagiert, lösungsorientiert und mit einem klaren Blick für das Wesentliche.

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