Sozialrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke bietet eine umfassende und fundierte Beratung sowie Vertretung im gesamten sozialrechtlichen Bereich.
Egal ob Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Opferentschädigung bzw. soziales Entschädigungsrecht überhaupt, die Rechtsanwaltskanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke setzt sich für Ihre Interessen ein.
Rechtliche Grundlage für verschiedene Sozialleistungen in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch mit seinen einzelnen Büchern.
Neben verfahrensrechtlichen Vorschriften ist insoweit die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die Arbeitsförderung (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Sozialhilfe (SGB XII) hier geregelt. Darüber hinaus sind die Nebengebiete wie zum Beispiel das Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz, Opferentschädigungsgesetz oder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Grundlage unserer Arbeit.