Arbeitsrecht
Die Kanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke beschränkt die Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich auf das sogenannte Individualarbeitsrecht, die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ob die Kündigung aus personenbedingten Gründen oder verhaltensbedingt erfolgt oder betriebliche Erfordernisse die Kündigung rechtfertigen sollen, sind die jeweils sich ergebenden Konsequenzen nur mit anwaltlicher Beratung und Vertretung abzuschätzen und individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Hier vertreten wir in Kündigungsschutzsachen fachkundig sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer, genauso wie bei Aufhebungsverträgen, Problemen bei der Urlaubsgewährung und –abgeltung, Lohnstreitigkeiten oder Abmahnungen.
Da oftmals durch Anrechnungen und Sperrzeiten bei gewährten Sozialleistungen ein auf den ersten Blick vorteilhaftes Ergebnis einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung sich „verflüchtigt“, ist gerade die spezielle Kenntnis der sozialrechtlichen Vorschriften auch für das Arbeitsrecht unabdingbar.
Selbstverständlich prüfen und erstellen wir auch Arbeitsverträge entsprechend den Wünschen der Mandanten unter Beachtung aller gesetzlichen Möglichkeiten.