Arbeitsrecht

Die Kanzlei Schober in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jäschke beschränkt die Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich auf das sogenannte Individualarbeitsrecht, die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Nicht nur wenn das Kündigungsschutzgesetz zu beachten ist, kann die Rechtmäßigkeit von Kündigungen arbeitsgerichtlich geprüft werden. Oftmals stellt sich die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung. Daneben ist ausdrücklich auf die zeitnahe Prüfung zu verweisen, die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage entsprechend des Kündigungsschutzgesetzes ist mit drei Wochen nur kurz bestimmt.

Ob die Kündigung aus personenbedingten Gründen oder verhaltensbedingt erfolgt oder betriebliche Erfordernisse die Kündigung rechtfertigen sollen, sind die jeweils sich ergebenden Konsequenzen nur mit anwaltlicher Beratung und Vertretung abzuschätzen und individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Ein Aufhebungsvertrag bietet für beide Vertragspartner Sicherheit, allerdings sollte ein Aufhebungsvertrag nie vorschnell unterzeichnet werden. Gerade für Arbeitnehmer sind die Konsequenzen nicht immer überschaubar. Vor dem Hintergrund eines möglicherweise sozialwidrigen Verhaltens können Konsequenzen, die sich aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld ergeben zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Durch den europäischen Gerichtshof wurde insbesondere das Recht zur Urlaubsabgeltung in den letzten Jahren in Deutschland erheblich beeinflusst. Vormals stringent berücksichtigte Fristen sind heute nicht mehr zu berücksichtigen. Gerade im Krankheitsfall sind Urlaubsabgeltungsansprüche für ein Jahr und darüber hinaus durchsetzbar.
In vielen Arbeitsverträgen und den meisten Tarifverträgen sind so genannte Verfallfristen enthalten. Werden diese nicht beachtet, stellt sich die Durchsetzung von grundsätzlich berechtigten Lohnansprüchen als schwierig dar. Gleiches gilt jedoch auch für Schadensersatzansprüche von Arbeitgebern. Ob entsprechend vereinbarte Verfallfristen jedoch wirksam vereinbart sind oder welche Maßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen, bedarf der anwaltlichen Prüfung.
Eine Abmahnung, die seitens eines Arbeitnehmers leichtfertig hingenommen wird, kann sich bald danach als Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung darstellen. Es ist dringend anzuraten, die Rechtfertigung einer Abmahnung prüfen zu lassen. Genauso wichtig ist es jedoch, dass Abmahnungen auch formal richtig erteilt werden, damit sie auch die innenliegende Warenfunktion erfüllen.
Da der Arbeitsvertrag Grundlage des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, kann durch die fachkundige Erstellung Streitpotenzial für die Zukunft vermieden werden. Rechtssicherheit sollte im Interesse aller Vertragsparteien höchste Priorität haben. Damit jedoch das, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden soll, auch tatsächlich wirksam vereinbart ist und gegebenenfalls zum Beispiel nicht als Allgemeine Geschäftsbedingung möglicherweise später sich als unwirksam darstellt, ist auch bei Arbeitsvertragserstellung die anwaltliche Hilfe dringend angezeigt.

Hier vertreten wir in Kündigungsschutzsachen fachkundig sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer, genauso wie bei Aufhebungsverträgen, Problemen bei der Urlaubsgewährung und –abgeltung, Lohnstreitigkeiten oder Abmahnungen.

Da oftmals durch Anrechnungen und Sperrzeiten bei gewährten Sozialleistungen ein auf den ersten Blick vorteilhaftes Ergebnis einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung sich „verflüchtigt“, ist gerade die spezielle Kenntnis der sozialrechtlichen Vorschriften auch für das Arbeitsrecht unabdingbar.

Selbstverständlich prüfen und erstellen wir auch Arbeitsverträge entsprechend den Wünschen der Mandanten unter Beachtung aller gesetzlichen Möglichkeiten.

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