Nach einer aktuellen Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts muss Unterhaltsvorschuss auch im Falle der Unkenntnis des Vaters aufgrund eines One-Night-Stands geleistet werden. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ihr aufgrund mangelnder Mitwirkung bei der Vaterfeststellung verweigert, wogegen sie Klage erhob. Das Gericht führte aus, dass die Kindesmutter in One-Night-Stand-Fällen ihrer Mitwirkungspflicht ausreichend nachkomme, wenn sie glaubhaft macht, die Identität des Vaters nicht zu kennen. Es muss jedoch alles Mögliche und Zumutbare getan werden, um den Kindesvater zu ermitteln, dagegen müssen offensichtlich aussichtslose Ermittlungen nicht getätigt werden.