Immer wieder gibt es Streit zur Höhe von Umzugskosten. Sichert ein Jobcenter zu, Umzugskosten zu tragen, so gehören hierzu auch angemessene Kosten für einen neuen Telefon – und Internetanschluss sowie die Kosten für einen Nachsendeauftrag. Das Bundessozialgericht (BSG hat aktuell entschieden, dass solche Kosten notwendig sind, um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrecht zu erhalten. Dies stellt unter Berücksichtigung der Ermittlung der Regelbedarfe ein vom Gesetzgeber anerkanntes Grundbedürfnis dar.
Wichtig ist, dass die Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten vor deren Entstehung beantragt wird.