In einem vom Bundesgerichtshof am 28.07.2015 entschiedenen Fall verlangte ein Kaufmann von einer Bank seiner Meinung nach unberechtigt berechnete Buchungskostenentgelte zurück. In dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank hieß es „Preis pro Posten 0,32 €“. Die Bank hat diesem Preis unterschiedslos auf sämtliche Buchungen des Kaufmannes bezogen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt und gab dem Kaufmann Recht. Bereits im Januar 2015 hat der Bundesgerichtshof für Privatkunden entschieden, dass nicht jede Buchung berechnet werden darf.

Mit ihrem Urteil vom 28.07.2015 stellten die Richter nun klar, dass auch bei Konten von Geschäftskunden nicht jede Buchung berechnet werden darf.