Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde.

In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall ging ein Mann davon aus, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hat. Er hatte zu dieser Zeit mit der Frau zusammengelebt und die Vaterschaft noch vor der Geburt des Kindes anerkannt. In der Folge zahlte er für die Erstausstattung des Kindes, sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt.

Später stellte sich aufgrund eines offiziellen Vaterschaftsgutachtens heraus, dass der Mann als Erzeuger des Kindes ausschied.

Da der Mann vom biologischen Vater nunmehr sein Geld zurückfordern will, verlangte er von der Kindesmutter die Benennung des biologischen Vaters. Diese weigerte sich, den biologischen Vater zu benennen. Auf Grund dieser Weigerung der Kindesmutter verklagte der Mann diese.

Der Bundesgerichtshof gab dem Mann Recht und verurteilte die Frau zur Benennung des biologischen Vaters.

Dieser Fall ist kein Einzelfall!

Da in derartigen Fällen stets erhebliche Rückforderungssummen im Raum stehen und auch eine Vielzahl von Konstellationen möglicher Zahlungsschuldner denkbar ist, empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung stets im Einzelfall.