Sozialleistungen für EU-Bürger
Das Bundessozialgericht hat endlich Klarheit zur Gewährung von Sozialleistungen für EU-Bürger in Deutschland geschaffen. Die vom Gesetzgeber normierten Einschränkungen zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II wurden bestätigt, allerdings sieht das Bundessozialgericht die Möglichkeit der Gewährungen von Sozialhilfe. Grundsätzlich ist nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten das Ermessen der Sozialämter so begrenzt, als dass