Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches

Urlaub, der nicht genommen wurde, wandelt sich in gewissen Grenzen in einen Abgeltungsanspruch, einen Geldanspruch, um. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltungsanspruch konsequent fortgeführt und auch die Vererbbarkeit eins Urlaubsabgeltungsanspruches bestätigt. Allerdings sind dabei vielfältige praktische Probleme zu klären. Wie erfolgt die Abrechnung und Abführung von Sozialabgaben? Steht