Zivilrecht – Unkrautentfernung mittels Gasbrenner löst Haftung für Brand in der Nähe aus
In einem aktuell für unsere Mandantschaft erstrittenen Urteil, hat das Landgericht Halle (Saale) entschieden, dass der Nutzer eines Gasbrenners zum Abflammen von Unkraut für Schäden aufzukommen hat, die durch einen unmittelbar danach ausgebrochenen Brand entstanden sind. Der Richter hat sein Urteil damit begründet, dass der Zusammenhang zwischen dem Brand und dem Abflammvorgang nicht bewiesen werden