In einem aktuell für unsere Mandantschaft erstrittenen Urteil, hat das Landgericht Halle (Saale) entschieden, dass der Nutzer eines Gasbrenners zum Abflammen von Unkraut für Schäden aufzukommen hat, die durch einen unmittelbar danach ausgebrochenen Brand entstanden sind. Der Richter hat sein Urteil damit begründet, dass der Zusammenhang zwischen dem Brand und dem Abflammvorgang nicht bewiesen werden muss. Es ist ausreichend, dass es sich um Arbeiten mit feuergefährlichen Geräten handelt und sich der Brand in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang hierzu befindet.