Strafantragsberechtigung bei Hausfriedensbruch

Manche Straftaten können nur verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Dieser Antrag muss jedoch von der hierzu berechtigten Person gestellt werden. Im Fall des Hausfriedensbruchs in vermieteten Räumen ist in der Regel allein der Mieter strafantragsberechtigt, wie das Kammergericht Berlin am 03.08.2015 entschieden hat. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich der Angeklagte