Arbeitsrecht – Probeweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Wird einem Arbeitnehmer probeweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abschluss einen Änderungsvertrages haben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Fall den Arbeitgeber auf Abschluss eines Änderungsvertrages verurteilt. Nach Auffassung des BAG ist die im Einzelfall angemessene Probezeit nach den Regeln der Probezeit im BGB, ggf. auch nach tarifvertraglichen Regeln