Ist eine vollständige Enterbung möglich? Im gesetzlichen Normalfall ist dies ausgeschlossen. Jedem Enterbten steht sein individueller Pflichtteil zu. Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen an die aber hohe Anforderungen geknüpft sind. Nur ein schweres Vergehen gegen den Erblasser kann zum vollständigen Verlust des Pflichtteils führen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal soll eine einfache Körperverletzung insbesondere in einem spontanen Streit oder Affekt nicht ausreichen!