Zivilrecht – Rückabwicklung Faksimilekauf

In einem aktuell für unsere Mandantschaft erstrittenen Urteil, hat das Landgericht Halle entschieden, dass ein Verkäufer eines sogenannten Faksimiles den Kaufpreis i. H. v. 22.000,00 € zurückerstatten muss. Bei einem Faksimile handelt es sich um ein historisch aufgearbeitetes Buch. Die Klägerin hatte bei einem Haustürgeschäft ein solches Buch für den genannten Preis erworben.