Erbrecht
Unmittelbar nach einem Erbfall sind, von der erheblichen emotionalen Belastung einmal abgesehen, von den Angehörigen sehr viele Angelegenheiten zu regeln.
Neben der Beerdigung kommt es vor allem auf die Sicherung des Nachlasses, Formalitäten mit Banken, Informationen an Lebensversicherungen sowie Ablieferung des Testaments beim Nachlassgericht an.
Wir unterstützen unsere Mandanten in den ersten Tagen und Wochen nach dem Todesfall bei der Einleitung der erforderlichen Schritte und Abwicklung der notwendigen Formalien, insbesondere bei der Beantragung des Erbscheines.
Wir prüfen zudem je nach Fall, ob eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Anfechtung eines ungünstigen Testaments in Betracht kommt.