Was ist eine Erstberatung?

Unter einer anwaltlichen Erstberatung ist ein erstes Beratungsgespräch zu verstehen, in dem Ihre Problemstellung erörtert wird.

Sie werden von einem Rechtsanwalt beraten, der Ihnen anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes rechtliche Lösungsansätze aufzeigt und Sie über mögliche Kosten, die durch rechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel einer Klage bei Gericht oder einem Vertragsentwurf entstehen können, aufklärt.

Eine weitere Beratung in der gleichen Angelegenheit ist daher keine Erstberatung mehr und löst entsprechend weitere Kosten aus.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei zu folgenden Tarifen

 

  • Familienrecht
50,00 €
  • Erbrecht
100,00 €
  • Arbeitsrecht
50,00 €
  • Verkehrsrecht
50,00 €
  • Strafrecht
100,00 €
  • Mietrecht
50,00 €
  • Vertragsrecht
50,00 €
  • Sozialrecht
50,00 €

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Häufig übernimmt diese die Kosten einer Erstberatung!

Anspruch auf Beratungshilfe? Sie müssen dann lediglich den Eigenanteil für Beratungshilfe in Höhe von 15,00 € zahlen. Nähere Informationen zur Beantragung erhalten Sie gern auf telefonische Anfrage.