Als Rechtsanwälte verstehen wir uns auf die Themenschwerpunkte Familien-, Erb- und Sozialrecht, Verkehrsrecht, sowie Strafrecht.

Wir sind Rechtsanwälte geworden, um unseren Mandanten umfassend auf den jeweiligen Rechtsgebieten helfen zu können.

Jeder Fall wird von Ihrem Rechtsanwalt persönlich und mit größtmöglicher Sorgfalt betreut. Die erfolgreiche Tätigkeit für Sie als Mandanten basiert nicht allein auf  rechtlicher Expertise, sondern vor allem auch auf einer sehr guten Zusammenarbeit aller Mitarbeiter der Kanzlei. Im Mittelpunkt steht hierbei stets die persönliche Situation des Mandanten.

Die jahrelange Berufserfahrung von Rechtsanwalt Schober hat gezeigt, dass eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete unbedingt erforderlich ist.

Weitergehende Hinweise hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Schwerpunktrechtsgebieten. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

Vita

Gründer und Namensgeber der Kanzlei

Geburtsjahr: 1968

Zugelassen als Rechtsanwalt: 2000

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Vita

Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft

Geburtsjahr: 1994

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